Digitale Barrierefreiheit braucht Beratung: Orientierung und Unterstützung im Kontext des BFSG

Digitale Barrierefreiheit ist für uns keine neue Dienstleistung. Sie ist unser Markenkern. Bei anatom5 beraten wir nicht erst seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), sondern im Rahmen der BITV (Barrierefreiheit für die Öffentliche Hand) seit 2003 – lange bevor digitale Barrierefreiheit in aller Munde war. Wir verstehen Beratung nicht als Add-on, sondern als zentralen Bestandteil nachhaltiger Accessibility-Prozesse.
Unsere Beratung im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) basiert auf langjähriger Erfahrung, fachlich fundiertem Wissen und einem realistischen Blick auf die Praxis. Wir kennen die gesetzlichen Anforderungen – aber auch die Herausforderungen im Projektalltag, weil wir nicht nur von Barrierefreiheit erzählen, sondern Barrierefreiheit nachgewiesenermaßen schon vielfach selbst umgesetzt haben (siehe BIK-BITV-Test Projektliste). Wir wissen, wo typische Stolpersteine lauern und welche Lösungen sich in der Umsetzung bewährt haben. Dabei bringen wir unsere Expertise als Prüfstelle im BIK BITV-Test ebenso ein wie unsere langjährige Begleitung von Design-, Entwicklungs- und Redaktionsteams. Barrierefreiheit ist komplex – aber lösbar. Vorausgesetzt, man hat jemanden an der Seite, der weiß, worauf es ankommt.
Accessibility-Beratung: Klarheit vor Aktionismus
Beratung ist oft der erste Schritt und immer der rote Faden. Unsere Beratung im Rahmen des BFSG hilft beim Einstieg, wenn zentrale W-Fragen noch offen sind: Wo stehen wir? Was müssen wir tun? Welche Anforderungen des BFSG gelten für uns? Und welche Teams müssen zu Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes eingebunden werden? Beratung kann hier methodisch begleiten, moderieren oder auch einfach Orientierung geben.
Unsere Accessibility-Beratung kann projektbegleitend wirken – etwa bei der Vorbereitung auf Ausschreibungen, bei der Entwicklung barrierefreier Konzepte oder als Sparringspartner zwischen Design, Redaktion und Technik. Und sie kann ganz gezielt helfen, wenn Detailfragen auftauchen oder sich Anforderungen im Projektverlauf verändern.
Ob punktuell oder strukturell eingesetzt: Beratung schafft eine belastbare Grundlage für Entscheidungen, gerade im Bereich E-Commerce immer ein gewisse Tragweite mit sich bringen.
Beratung während der Umsetzung: Wenn es knifflig wird
Die Realität zeigt: Nicht alles, was rechtlich verlangt wird, ist technisch einfach umsetzbar. Vor allem dann, wenn bestehende Systeme, Prozesse oder Designs im Spiel sind. Ein paar Beispiele:
- Corporate Design vs. Farbkontrast: Das CI definiert Farben, die sich nicht barrierefrei kombinieren lassen – was nun?
- Mobile Anwendungen: Apps erfordern ganz andere Testszenarien als Websites – wie kann ich die Barrierefreiheit von Apps überprüfen?
- Dynamische Inhalte und komplexe Widgets: Barrierefreiheit endet nicht bei Alternativtexten – gerade komplexe Widgets und dynamische Inhalte erfordern viel Knowhow.
In solchen Situationen helfen wir Ihnen funktionierende Lösungen zu entwickeln. Beratung heißt hier: mitdenken, mitentwickeln, mitverantworten. Im Zweifelsfall moderieren wir zwischen Marketing, Online-Redaktion, Entwicklungsteams, Design- und Sales-Department, um am Ende das Beste Ergebnis zu erzielen.
Beratung auf Zuruf: Wenn es plötzlich ernst wird
Beratung wird oft dann akut, wenn es schon „brennt“:
- Was tun, wenn eine Überwachungsstelle eine Überprüfung im Rahmen der Marktüberwachung durchgeführt hat?
- Ein Kunde meldet eine gravierende Barriere – wie geht man damit um, was ist zu tun?
- Eine Abmahnung wegen fehlender Barrierefreiheit landet in der Post – ist die Beschwerde berechtigt?
In solchen Fällen braucht es schnell Fachwissen – und einen kühlen Kopf. Wir liefern eine fundierte Einschätzung, ob (und welche) Anforderungen des BFSG tatsächlich verletzt wurden. Wir analysieren, dokumentieren und beraten zur nächsten sinnvollen Maßnahme – ohne Panikmache, aber mit der nötigen Klarheit.
Wichtig: Wir leisten keine Rechtsberatung – das ist Sache von Juristen bzw. Juristinnen. Aber wir die fachliche Grundlage schaffen, auf der juristisch argumentiert werden kann.
Beratung als Qualitätssicherung: Prozesse verbessern, Wissen vertiefen
Beratung sollte nicht nur im Rahmen von Troubleshooting stattfinden. Accessibility-Beratung hilft ganz besonders dort, wo engagierte Teams digitale Barrierefreiheit ernsthaft in ihre Arbeitsprozesse integrieren wollen. Dann stellen sich oft Fragen:
- Wo sind Schwachstellen in bestehenden Workflows, Tools oder Teams?
- Welche Schnittstellen sind vom BFSG relevant, aber noch nicht im Fokus – z. B. Technischer Support, Telefon-Hotline, Content-Lieferanten
- Gibt es noch Wissenslücken, braucht es Schulungen für einzelne Gewerke?
Unsere Antwort ist: Individuelle Schulungs- und Workshopformate, die aus unserer Praxis entstanden sind. Nicht aus Lehrbüchern. Wir erklären nicht nur Richtlinien – wir vermitteln Grundlagen und allgemeine Zusammenhänge. Wir zeigen aber auch in zielgruppenorientierten Schulungen und Workshops auf, wie Designentscheidungen auf Screenreader wirken, wie Redaktionen sinnvolle Alternativtexte schreiben und wie die Entwicklungsabteilung komplexe UI-Komponenten barrierefrei umsetzen kann.
Gerade große Organisationen mit vielen Beteiligten profitieren davon: Wir schulen projektbegleitend oder strategisch – und wir denken dabei nicht nur in WCAG-Kriterien, sondern auch an das, was später Kundinnen und Kunden ankommt.
Nicht immer ist Barrierefreiheit ein akutes Problem. Oft geht es schlicht darum, langfristig besser zu werden und Gewerk übergreifend Sicherheit zu gewinnen – mit System. Auch hier kann Beratung unterstützen:
- Analyse von Schwachstellen in Prozessen, Tools oder Teams
- Identifikation relevanter Schnittstellen: z. B. Support, Hotline, Content-Lieferanten
- Entwicklung individueller Schulungen für Design, Redaktion, Entwicklung, Support, Marketing, etc.
anatom5 bietet seit vielen Jahren Workshops und vor allem Online-Schulungen, die sich an der BITV und der EN 301 549 orientieren – aber eben auch praxisnah und alltagstauglich sind. Denn nur wenn die Menschen im Projekt sehen, warum etwas wichtig ist, kann man Barrierefreiheit nachhaltig umsetzen. Dazu muss man Menschen mit Behinderung und unterschiedliche Erschließungsstrategien mit Hilfsmitteln, wie Screenreader, Braille-Tastatur oder Sprachsteuerung verstehen lernen. Dabei können wir helfen.
Fazit
Eine rechtzeitige und ggf. kontinuierliche Barrierefreiheitsberatung sorgt dafür, dass Anforderungen nachhaltig verstanden und fortlaufend umgesetzt bzw. berücksichtigt werden. Dazu braucht es stabile Prozesse und langfristig Expertise in allen Schnittstellen im eigenen Haus. Die Umsetzung des BFSG ist keine einmalige Angelegenheit.
Ob in der Vorbereitung auf ein BFSG-Audit, zur Klärung einer Beschwerde oder als Hilfe zur Selbsthilfe in Teams: Wir beraten nicht aus dem Elfenbeinturm, sondern mit über 20 Jahren echter Erfahrung mit realen Projekten – quer durch Branchen, Plattformen und Organisationsgrößen – denn Barrierefreiheit ist unsere DNA.