Barrierefreiheits stärkungsgesetz
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen in Deutschland ab 2025 zur digitalen Barrierefreiheit – insbesondere im Onlinehandel, Finanzbereich, bei digitalen Dienstleistungen und Produkten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um barrierefreie Websites und Apps, sondern auch um PDF-Dokumente, technische Supportdienste, Produktbeschreibungen in Einfacher Sprache und die Dokumentation von Barrierefreiheitsfunktionen. Grundlage ist die europäische Norm EN 301 549, die konkrete Anforderungen an digitale Barrierefreiheit für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) definiert – inklusive Referenz auf die WCAG 2.1.

Als erfahrene Prüfstelle und Agentur für digitale Barrierefreiheit begleitet anatom5 Unternehmen seit über 20 Jahren auf dem Weg zur Barrierefreiheit – mit Audits, Beratung, Schulungen und barrierefreier Umsetzung. Auf dieser Seite finden Sie zentrale Informationen zum BFSG, Antworten auf häufige Fragen und konkrete Unterstützungsangebote für Ihr Unternehmen.

FAQ zum BFSG

Illustration zu Fragen und Antworten (BFSG): Eine Person tippt auf einem Smartphone, eine weitere Person hält eine große Lupe in den Händen.

Das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft, nicht nur in Deutschland sondern in ganz Europa. Das BFSG ist sozusagen das Gegenstück zur BITV, welche die digitale Barrierefreiheit der Öffentlichen Hand regelt. Das BFSG wendet sich an die Privatwirtschaft. Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum BFSG. 

Zu den FAQ

Zertifizierung

Illustration zu BFSG-Zertifizierung: Darstellung einer Webseite auf verschiedenen Endgeräten.

Was im Sinne des BFSG in Deutschland als barrierefrei gilt, wir von definierten Standards bestimmt. Damit das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz kein zahnloser Tiger bleibt, wird die Umsetzung im Zuge der sogenannten Marktüberwachung durch die Bundesländer kontrolliert. Wir können Ihnen auf dem Weg zur Barrierefreiheit helfen, mit Beratung, Audits und Zertifizierung.

Mehr zur Zertifizierung

Barrierefreie PDF

Illustration zu Barrierefreie PDF: Ein PDF-Dokument wird von drei Personen betrachtet.

Das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz gilt auch für PDF-Dokumente, etwa Produktdatenblätter, Anleitungen oder Vertragsunterlagen. Laut EN 301 549 (Kapitel 10) müssen diese barrierefrei aufbereitet sein – z. B. mit korrekt ausgezeichneten Strukturen, Alternativtexten und maschinenlesbaren Inhalten. Der empfohlene Standard dafür ist PDF/UA (PDF Universal Accessibility). 

Mehr zum Thema


Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und EN 301549

„Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“ – so steht es sehr allgemein im § 3 Abs. 1 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Einen konreten Bezug auf konkrete technische Standards, wie die WCAG 2.1 oder harmonisierte Normen, wie die EN301549 gibt es im BFSG nicht. Im Erklärvideo zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz der Bundesfachstelle Barrierefreiheit (sozusagen der obersten Stelle in Bezug auf Barrierefreiheit) verweist Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten, Landesbeauftragte für barrierefreie IT Hessen, auf die technische Umsetzungnorm EN301549. Das macht auch Sinn, denn die EN301549 ist die in der Europäischen Union geltende harmonisierte Norm zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienste, also der Richtlinie (EU) 2019/882 – besser bekannt als European Accessibility Act.

Einfache Sprache im Kontext des BFSG

Hätte Sie das gewusst? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fordert, dass zentrale Informationen – etwa Produktbeschreibungen, Sicherheitshinweise oder Anleitungen – klar und verständlich vermittelt werden. In vielen Fällen ist die Einfache Sprache ein wirksames Mittel, um diese Anforderung zu erfüllen. Sie hilft Menschen mit kognitiven Einschränkungen, mit Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen, Inhalte besser zu erfassen. Wir bei anatom5 arbeiten seit vielen Jahren mit Texten in Einfacher Sprache. Neben Übersetzungen in Leichte Sprache haben wir bereits zahlreiche Publikationen in Einfacher Sprache realisiert oder begleitet – etwa Elternratgeber und Praxiskursbroschüren für den Rhein-Kreis Neuss im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Auch Schulungsmaterialien für Bildungseinrichtungen haben wir in der Vergangenheit bereits didaktisch überarbeitet und sprachlich vereinfacht, ohne den Inhalt zu verfälschen. Genau das ist unser Anspruch – einfach verständliche Sprache für alle.

Mehr zur Einfachen Sprache

Barrierefreiheit in Support und Dokumentation

Wussten Sie, dass im Rahmen des BFSG auch der Support und das Marketing gefordert sind? Es geht um technischen Support (zum Beispiel über ein Hotline) und um eine barrierefreie Dokumentation (zum Beispiel Gebrauchsanweisungen). Die europäische Norm EN 301 549 legt dazu verbindliche Anforderungen fest, insbesondere in den Kapiteln 12 (Supportdienste) und 13 (Dokumentation). So muss Technischer Support über verschiedene Kanäle erreichbar sein – etwa per Hotline, E-Mail, Chat oder barrierefreiem Kontaktformular. Auch alternative Kommunikationsformen wie Schrift oder Gebärdensprache sollten berücksichtigt werden. Mitarbeitende im Support müssen geschult sein, um Menschen mit Behinderungen kompetent zu unterstützen – zum Beispiel in Bezug auf Fragen der Barrierefreiheit. Technische Dokumentationen müssen in barrierefreien Formaten wie HTML oder PDF/UA vorliegen und in verständlicher Sprache verfasst sein. Dokumentationen müssen regelmäßig aktualisiert und leicht auffindbar bereitgestellt werden.

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